Triple A-Security GmbH, Sicherheitsdienst Bern Triple A Security

Unternehmen · Bewilligungen

Bewilligungen, die Sie selbst nachprüfen können

In den Kantonen Bern und Zürich darf ein Unternehmen Sicherheits­dienst­leistungen nur mit kantonaler Bewilligung erbringen. Triple A-Security GmbH ist im Verzeichnis der Kantonspolizei Bern aufgeführt und verfügt über die Bewilligung des Kantons Zürich. Verantwortliche Person: Andreas Probst. Beide Verzeichnisse sind öffentlich. Sie müssen uns nicht glauben, Sie können nachsehen.

  • Kanton Bern · Kantonspolizei
  • Kanton Zürich · Sicherheits­direktion
  • Verantwortliche Person: Andreas Probst
  • Öffentlich nachprüfbar
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Grundlagen

Was eine Bewilligung bedeutet

Die private Sicherheitsbranche ist in der Schweiz kantonal geregelt. Wer bewachen, schützen oder den Verkehr regeln will, braucht dafür die Bewilligung des Kantons, in dem er arbeitet. Der Kanton prüft den Betrieb, bevor er ihn zulässt.

Bewilligt wird das Unternehmen, nicht die einzelne Person im Einsatz. Geprüft werden die verantwortlichen Personen des Betriebs. Für die gesetzlichen Voraussetzungen der eingesetzten Mitarbeitenden ist das Unternehmen verantwortlich, und es muss deren Aus- und Weiterbildung auf Verlangen der Behörde belegen können. Diese Verantwortung liegt bei uns, nicht bei Ihnen als Auftraggeber.

Eine Bewilligung ist keine Polizeigewalt. Sie erlaubt die Tätigkeit, sie überträgt keine hoheitlichen Befugnisse. Wir handeln im Rahmen der Rechte, die jedem zustehen, und alarmieren die Polizei, sobald eine Lage darüber hinausgeht. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, verspricht etwas, das er nicht halten darf.

Die Behörden führen öffentliche Verzeichnisse der bewilligten Unternehmen. Sie müssen uns also nicht glauben: Sie können nachsehen.

  1. Der Betrieb wurde von einer kantonalen Behörde geprüft
  2. Die verantwortliche Person ist namentlich eingetragen
  3. Der Eintrag ist öffentlich und lässt sich nachprüfen
  4. Ohne Bewilligung ist die Tätigkeit nicht zulässig
  5. Die Bewilligung gilt dem Unternehmen, das für seine Leute geradesteht

Rechts­grundlagen

  • Bern: SDPG, BSG 551.4
  • Bern: SDPV, BSG 551.411
  • Zürich: Polizeigesetz LS 550.1, 9. Abschnitt
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Kanton für Kanton

Wo wir eingetragen sind

Jeder Kanton hat sein eigenes Gesetz, seine eigene Behörde und sein eigenes Verzeichnis. Darum steht hier jeder Kanton einzeln, mit der Stelle, die entscheidet, und dem Verzeichnis, in dem Sie nachsehen können.

Kanton Bern

Triple A-Security GmbH ist im Verzeichnis der Kantonspolizei Bern aufgeführt: Marktgasse 17, 3011 Bern, verantwortliche Person Andreas Probst.

  • Grundlage: Gesetz über das Erbringen von Sicherheits­dienst­leistungen durch Private (SDPG, BSG 551.4) und die zugehörige Verordnung (SDPV, BSG 551.411)
  • Behörde: Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe
  • Auch Verkehrsdienste, also die Regelung des Verkehrs auf Strassen und Plätzen und die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, sind im Kanton Bern ausdrücklich bewilligungs­pflichtig
  • Angestellte brauchen keine eigene Bewilligung, müssen aber die persönlichen Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen

Verzeichnis der Kantonspolizei Bern öffnen (PDF)

Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat Triple A-Security GmbH die Bewilligung erteilt. Im Verzeichnis der Sicherheits­direktion ist Andreas Probst als bewilligter Geschäftsführer eingetragen.

  • Grundlage: Polizeigesetz des Kantons Zürich (LS 550.1), 9. Abschnitt über private Sicherheits­dienst­leistungen
  • Behörde: Sicherheits­direktion, Gewerbe­bewilligungen, Neumühlequai 8, 8090 Zürich
  • Bewilligt wird das Unternehmen. Es ist dafür verantwortlich, dass die eingesetzten Mitarbeitenden die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, und muss deren Aus- und Weiterbildung auf Verlangen belegen können
  • Ein Unternehmen mit gültiger Bewilligung eines anderen Kantons braucht in Zürich keine zweite Bewilligung, sofern die bewilligten Leistungen abgedeckt sind

Beim Kanton Zürich nachsehen

Stand der Angaben

Die kantonalen Verzeichnisse werden von den Behörden laufend nachgeführt. Massgebend ist immer der Eintrag der Behörde, nicht diese Seite.

Nahaufnahme eines Prägesiegels ohne Schrift auf schwerem Papier, daneben die Stahlbacken einer Prägezange und ein schmales rotes Band.
Ein Prägesiegel, im Streiflicht nur durch seinen Schatten lesbar
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Für Auftraggeber

Was das für Sie heisst

  1. Nachprüfbar statt behauptetSie können unseren Eintrag in den öffentlichen Verzeichnissen der Kantone Bern und Zürich kontrollieren, bevor Sie uns beauftragen. Die Links stehen oben auf dieser Seite.
  2. Ein Name, der geradestehtAndreas Probst ist bei beiden Kantonen als verantwortliche Person eingetragen. Sie wissen, wer den Betrieb führt und wer für den Einsatz verantwortlich ist.
  3. Zwei Kantone, ein BetriebAufträge in Bern und in Zürich laufen über dasselbe bewilligte Unternehmen. Für Einsätze ausserhalb klären wir die Bewilligungs­pflicht des betreffenden Kantons ab, bevor wir zusagen.
  4. Klare Grenzen im EinsatzUnsere Leute haben keine hoheitlichen Befugnisse und geben auch nicht vor, welche zu haben. Wo polizeiliches Handeln nötig ist, alarmieren wir die Polizei und sichern die Lage bis zu deren Eintreffen.

Brauchen Sie für eine Ausschreibung, ein Dossier oder Ihre Versicherung einen Nachweis in bestimmter Form? Sagen Sie uns, was verlangt wird. Wir stellen die Angaben zusammen.

Den Nachweis bekommen Sie vor dem Auftrag, nicht danach

Sagen Sie uns, was Ihr Dossier verlangt. Wir stellen die Angaben zu unseren Bewilligungen zusammen und besprechen im selben Gespräch, was Ihr Objekt tatsächlich braucht.

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